Sprachdienstleistungen

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES UNTERNEHMENS ALEXANDER GROH SPRACHDIENSTLEISTER


1  Allgemeine Grundlagen und Geltungsbereich

1.1  Für sämtliche gegenwärtige und künftige Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber (dem Kunden) und dem Sprachdienstleister gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Der Sprachdienstleister schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.

1.2  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei Zusatzverträgen auch dann, wenn darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3  Entgegenstehende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden vom Sprachdienstleister ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4  Zur Auslegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt die ÖNORM EN ISO 17100 »Übersetzungsdienstleistungen ― Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen« in der jeweils gültigen Fassung.


2  Umfang der Leistung

2.1  Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich Sprachdienstleistungen (Korrektorat, Lektorat, Übersetzungen, Lokalisierung von Software, Texterstellung, die Betreuung von Publikationsprojekten) sowie die Planung und Durchführung anderer den Sprachdienstleistungen zugehöriger oder allfälliger Zusatzleistungen.

2.2  Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen, nach den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Der Sprachdienstleister schuldet jedoch keinen Erfolg: Er ist nicht verantwortlich dafür, dass seine Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck erfüllt; dies fällt in die Eigenverantwortung des Auftraggebers.

2.3  Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Sprachdienstleister spätestens bei der Übermittlung des Ausgangstextes oder der Festlegung des Inhaltes bei einem Auftrag zur Texterstellung mitzuteilen wofür der Zieltext verwendet wird, zum Beispiel ob eine Übersetzung für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist, ein Text nur der Information oder der Veröffentlichung und Werbung dient, eine Übersetzung für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen ist, oder ob der Zieltext irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem zum Beispiel die Übersetzung eines Textes durch den damit befassten Sprachdienstleister von Bedeutung ist.

2.4  Der Auftraggeber einer Übersetzung darf diese nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keine Haftung des Sprachdienstleisters, auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister widerspricht.

2.5  Alle Zieltexte sind vom Sprachdienstleister, sofern nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.

2.6  Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung des Auftraggebers und wird vom Sprachdienstleister keiner Prüfung unterzogen, sofern dies im Auftrag für einen Textdienst nicht ausdrücklich vereinbart wird.

2.7  Der Name des Sprachdienstleisters darf nur dann dem veröffentlichten Zieltext beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt beziehungsweise verfasst und daran keine Veränderungen ― außer mit ausdrücklicher Zustimmung des Sprachdienstleisters ― vorgenommen wurden.

2.8  Sofern der Auftraggeber für die Erledigung des Auftrages die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies dem Sprachdienstleister bekannt geben und ― sofern dies eine für Sprachdienstleister nicht zwingend gängige Anwendung ist (zum Beispiel Auto-CAD oder Web-Content-Anwendungen) ― diesem den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichen.

2.9  Der Sprachdienstleister hat das Recht, den Auftrag an qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, bleibt in diesem Falle jedoch Vertragspartner des Auftraggebers mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber.

2.10  Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die formale Gestaltung nach den Regelungen der ÖNORM EN ISO 17100.


3  Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung

3.1  Die Preise für die jeweiligen Dienstleistungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Sprachdienstleisters, die für die jeweilige Art der erbrachten Dienstleistungen anzuwenden sind.

3.2  Als Berechnungsbasis gilt die jeweils vereinbarte Grundlage (zum Beispiel: Zieltext oder Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl, Einzelwort).

3.3  Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage des zu übersetzenden oder zu bearbeitenden Ausgangstextes erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, kann jedoch Änderungen unterliegen; somit kann keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Sprachdienstleister den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich, und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.

3.4  Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.

3.5  Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jeder Überschreitung nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums bildet. Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder ‑senkungen berechtigen den Sprachdienstleister ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur.

3.6  Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen wird, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.

3.7  Für Express- und Wochenendarbeiten werden angemessene Zuschläge verrechnet.

3.8  Der Sprachdienstleister ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.

3.9  Wurde zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister Teilzahlung (zum Beispiel Lieferung von Teilleistungen, Akontozahlung) vereinbart, ist der Sprachdienstleister bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für diesen Auftraggeber ohne Rechtsfolgen für den Sprachdienstleister so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Sprachdienstleister informiert den Auftraggeber aber umgehend von der Einstellung der Arbeit.


4  Termine, Lieferung

4.1  Der Liefertermin wird zwischen dem Sprachdienstleister und dem Auftraggeber vereinbart und bildet einen wesentlichen Vertragsbestandteil des vom Sprachdienstleister angenommenen Auftrages. Daher gilt:

4.1.1  Hat der Auftraggeber an einer verspäteten Lieferung kein Interesse, muss er dies bei Vertragsabschluss ausdrücklich bekannt geben.

4.1.2  Kann ein vereinbarter Liefertermin nicht eingehalten werden, informiert der Sprachdienstleister den Auftraggeber umgehend und gibt bekannt, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird.

4.1.3  Wurde kein Liefertermin vereinbart, ist die Dienstleistung in angemessener Zeit zu erbringen.

4.2  Voraussetzungen für die Einhaltung der Lieferfrist ― insbesondere bei einem Fixgeschäft ― sind der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (zum Beispiel Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) und im angegebenen Format/Dateiformat sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen bei Lieferung von Teilleistungen oder Ähnlichem und sonstiger Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um jenen Zeitraum, um den durch den Aufraggeber dem Sprachdienstleister erforderliche Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt beziehungsweise Verpflichtungen verzögert erfüllt wurden. Bei einem Fixgeschäft obliegt es dem Sprachdienstleister zu beurteilen, ob auch bei verspäteter Zurverfügungstellung von Unterlagen oder bei verspäteter Erfüllung sonstiger Verpflichtungen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin eingehalten werden kann. Fallen dadurch Zuschläge für Express- und Wochenendarbeiten an, informiert der Sprachdienstleister den Auftraggeber darüber umgehend. Kann der Auftraggeber nicht erreicht werden, gebühren diese Zuschläge dann, wenn sie zur Einhaltung des Fixgeschäftes tunlich sind.

4.3  Die mit der Übermittlung der vom Auftraggeber beizustellenden Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber; die mit der Übermittlung der Dienstleistung verbundenen Gefahren trägt der Sprachdienstleister.

4.4  Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, zum Beispiel weil er dem Sprachdienstleister Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder seine Mitwirkungspflicht verletzt, steht dem Sprachdienstleister eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in der Höhe von 50 % des Auftragswertes der vereinbarten Leistung oder Teilleistung zu. Eine Anrechnung dessen, was sich der Sprachdienstleister infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder er durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, findet nicht statt (vgl. § 1168 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch).

4.5  Sofern nichts anderes vereinbart ist, verbleiben die vom Auftraggeber dem Sprachdienstleister zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Auftrages beim Sprachdienstleister. Der Sprachdienstleister sorgt dafür, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.


5  Höhere Gewalt

5.1  Im Falle höherer Gewalt hat der Sprachdienstleister den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Sprachdienstleister als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Sprachdienstleister Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen beziehungsweise Leistungen zu geben.

5.2  Als höhere Gewalt werden angesehen: Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Sprachdienstleisters zur vereinbarungsgemäßen Auftragserledigung entscheidend beeinträchtigen; ähnliche Vorkommnisse.


6  Geheimhaltung und Verschwiegenheitspflicht sowie Datenschutz

6.1  Der Sprachdienstleister verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

6.2  Der Sprachdienstleister ist von seiner Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber Erfüllungsgehilfen, denen er sich bedient, entbunden. Er hat seine Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

6.3  Die Geheimhaltung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.

6.4  Der Sprachdienstleister ist berechtigt, ihm übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten (zum Beispiel Anrede, Name, Postadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses (zum Beispiel für Angebotslegung, Rückfragen an den Auftraggeber, Bekanntgabe von Passwörtern im Rahmen der Dokumentensicherung, Rechnungslegung) zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (zum Beispiel Daten für die Rechnungslegung) nötig ist.

6.5  Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (zum Beispiel E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 Telekommunikationsgesetz an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.

6.6  Die vom Auftraggeber bekanntgegebenen Daten werden nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung und der europäischen Datenschutzgrundverordnung streng vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergeleitet, es sei denn, es besteht eine gesetzliche oder rechtliche Notwendigkeit, Rechte oder Eigentum des Sprachdienstleisters zu verteidigen oder die Interessen Dritter zu schützen.

6.7  Der Auftraggeber hat unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Nach einer diesbezüglichen schriftlichen Bekanntgabe per Brief oder E-Mail beziehungsweise über das Widerrufsformular auf der Website https://www.groh.biz werden die auf ihn bezogenen Daten im vollen Umfang aus der Kundenkartei gelöscht, sofern der Sprachdienstleister keinen rechtlichen Pflichten zur Speicherung personenbezogener Daten (zum Beispiel gesetzliche Aufbewahrungsfristen) unterliegt.

6.8  Im Rahmen der Sorgfaltspflicht werden besonders alle Anfragen gemäß der europäischen Datenschutzgrundverordnung bezüglich Auskunftsrecht (Artikel 15), Richtigstellung (Artikel 16), Löschung (Artikel 17), Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18), Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20) und Widerspruch (Artikel 21) raschestmöglich bearbeitet.


7  Haftung für Mängel (Gewährleistung)

7.1  Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber innerhalb einer Woche nach Lieferung der Dienstleistung in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).

7.2  Zur Mängelbehebung beziehungsweise ‑beseitigung gewährt der Auftraggeber dem Sprachdienstleister eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung. Werden die Mängel innerhalb dieser Frist vom Sprachdienstleister behoben, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.

7.3  Lässt der Sprachdienstleister die angemessene Nachfrist verstreichen, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Recht zum Vertragsrücktritt.

7.4  Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; in einem derartigen Fall verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.

7.5  Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn dem Sprachdienstleister Korrekturfahnen bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden, vorgelegt werden (Autorkorrektur). In diesem Fall ist dem Sprachdienstleister ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.

7.6  Für die Übersetzung oder Bearbeitung schwer lesbarer, unleserlicher beziehungsweise unverständlicher Vorlagen besteht keine Gewährleistung.

7.7  Für die Überprüfung fremder Übersetzungen besteht keine Gewährleistung.

7.8  Stilistische Verbesserungen beziehungsweise Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- beziehungsweise firmeneigenen Termini, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben beziehungsweise erklärt wurden) und so weiter gelten nicht als Mängel.

7.9  Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben beziehungsweise erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.

7.10  Für die richtige Wiedergabe von Namen, Eigenbezeichnungen, Anschriften und dergleichen bei Vorlagen, die im Original nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Sprachdienstleister keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die von ihm gewünschte Schreibweise von Namen, Eigenbezeichnungen, Anschriften und dergleichen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift anzugeben.

7.11  Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur gemäß Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.

7.12  Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet der Sprachdienstleister, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht.

7.13  Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (zum Beispiel E-Mail) führt der Sprachdienstleister nach dem aktuellen Stand der Technik durch. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie beziehungsweise Haftung des Sprachdienstleisters für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (zum Beispiel Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit des Sprachdienstleisters vorliegt.


8  Allgemeiner Haftungsausschluss

Für Inhalte Dritter, auf die mittels direkter oder indirekter Verweise auf der Website des Sprachdienstleisters (https://www.groh.biz) hingewiesen wird, schließt der Sprachdienstleister jegliche Haftung aus. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der verknüpften Seiten hat der Sprachdienstleister keinerlei Einfluss. Deshalb distanziert sich der Sprachdienstleister hiermit ausdrücklich von allen Inhalten verknüpfter Seiten.


9  Schadenersatz

9.1  Alle Schadenersatzansprüche gegen den Sprachdienstleister sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, oder Schäden an Personen nach dem Produkthaftungsgesetz, die nachweislich durch eine fehlerhafte Übersetzung verursacht wurden.

9.2  Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages gerichtlich geltend zu machen; anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Sprachdienstleisters zurückzuführen ist.

9.3  Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung des Sprachdienstleisters aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.


10  Eigentumsvorbehalt

10.1  Alle dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum des Sprachdienstleisters.

10.2  Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Translation Memories, Terminologiedatenbanken, Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie zum Beispiel Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum des Sprachdienstleisters und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

10.3  Die Weitergabe und Vervielfältigung einer Übersetzung darf nur mit Zustimmung des Sprachdienstleisters erfolgen.

10.4  Translation Memories, die im Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegt werden, sind ― falls nicht anders vereinbart ― Eigentum des Sprachdienstleisters. Sollte der Auftraggeber eine Übergabe wünschen, ist dies ein Zusatzauftrag der entsprechend zu vergüten ist.

10.5  Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories und Terminologiedatenbanken bleiben ― so nicht anders vereinbart ― weiterhin Eigentum des Auftraggebers.


11  Urheberrecht

11.1  Der Sprachdienstleister ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen oder übersetzen zu lassen beziehungsweise zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

11.2  Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.

11.3  Bei einigen Sprachdienstleistungen bleibt der Sprachdienstleister als geistiger Schöpfer der Sprachdienstleistung Urheber derselben, weshalb ihm das Recht zusteht, als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Sprachdienstleistung. Der Name des Sprachdienstleisters darf nur dann einem veröffentlichten Text beziehungsweise Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von diesem stammt beziehungsweise bei deren Änderung die Zustimmung des Sprachdienstleisters eingeholt wurde.

11.4  Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Sprachdienstleister gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber einer Übersetzung keinen Verwendungszweck angegeben hat beziehungsweise diese zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet. Der Sprachdienstleister wird solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Sprachdienstleisters dem Verfahren bei, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich beim Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.


12  Zahlung

12.1  Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung nach Abschluss des Projektes und Rechnungslegung zu erfolgen.

12.2  Der Sprachdienstleister kann im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung verlangen, wenn dies die voraussichtliche Projektdauer rechtfertigt.

12.3  Ist Abholung vereinbart und wird der Zieltext vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, tritt mit dem vereinbarten Tage der Bereitstellung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.

12.4  Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (zum Beispiel zu bearbeitende oder zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (8 % über dem Basiszinssatz) sowie Mahnspesen in Anrechnung gebracht.

12.5  Bei Nichteinhaltung der zwischen Auftraggeber und Sprachdienstleister vereinbarten Zahlungsbedingungen (zum Beispiel Akontozahlung) ist der Sprachdienstleister berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde. Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Sprachdienstleister in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

12.6  Sollte der Auftraggeber seinen Auftrag nach Arbeitsaufnahme durch den Sprachdienstleister, aber vor Abschluss des Projektes wieder zurückziehen, ist der Sprachdienstleister berechtigt, eine angemessene Aufwandsentschädigung für die bereits vorgenommenen Arbeiten in Rechnung zu stellen.

12.7  Die Preise zu den Angeboten des Sprachdienstleisters werden auf dessen Website https://www.groh.biz bei den jeweiligen Angeboten angeführt.

12.8  Nach Erledigung eines Auftrages sind für den aushaftenden Restbetrag nach Abzug allfälliger Akontozahlungen verschiedene Arten der Zahlung möglich:

12.8.1  Bei Barzahlung erfolgt jedes Inkasso durch den Sprachdienstleister bei Übergabe aller Dokumente an den Auftraggeber.

12.8.2  Banküberweisungen müssen innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungserhalt und für den Empfänger spesenfrei erfolgen.

12.9  Bei schriftlicher Mahnung werden Mahnspesen in Höhe von 5,00 € verrechnet. Die Verzugszinsen betragen 1 % pro Monat (12 % pro Jahr). Mahnspesen und Verzugszinsen verstehen sich netto ohne Umsatzsteuer.


13  Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen (zum Beispiel, weil Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen) berührt die Wirksamkeit und Gültigkeit dieses Dokumentes sowie eines unter Bezugnahme darauf geschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.


14  Schriftform

Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister bedürfen der Schriftform.


15  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1  Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Sprachdienstleisters.

15.2  Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz des Sprachdienstleisters sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

15.3  Es gilt österreichisches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.



NB: Alle in diesen AGB verwendeten Personenbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und beziehen sich gleichermaßen auf alle sechs verschiedenen Eintragsoptionen für die Kategorie Geschlecht.